Den Studierenden in der Studienplanversion 14W (in Kraft seit 01.10.2014) kann die Erlangung eines Zertifikats über einen „Ausbildungsschwerpunkt“ angeboten werden. Ein Ausbildungsschwerpunkt hat auf einem oder mehreren Pflichtfächern mit Ausnahme der ausschließlich in der STEOP vertretenen Fächer zu beruhen. Er kann entweder in der Vertiefung eines dieser Fächer oder in einer interdisziplinären Vertiefung bestehen. Studierende, die einen Ausbildungsschwerpunkt absolvieren möchten, melden sich mit einem Anmelde-Formular (siehe Homepage) im Referat für Studium und Lehre dazu an.
Die erfolgreiche Absolvierung eines Ausbildungsschwerpunkts setzt den positiven Abschluss jener Pflichtfächer voraus, auf denen der Ausbildungsschwerpunkt aufbaut. Die Studierenden haben ferner Lehrveranstaltungen die dem Ausbildungsschwerpunkt im Ausbildungsplan zugeordnet sind, zu absolvieren. Die Diplomarbeit ist auf einen Ausbildungsschwerpunkt nicht anrechenbar.
Derzeit werden folgende Ausbildungsschwerpunkte angeboten:
- StrafrechtPlus
Univ-Prof. Dr. Gabriele Schmölzer - Verhandlungskompetenz und Konfliktmanagement
Assoz. Prof. Dr. Sascha Ferz - Europäisches Privatrecht
Univ.-Prof. Dr. Monika Hinteregger - Menschenrechte
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Benedek - IT-Recht- und Rechtsinformatik
Univ-Prof. Dr. Elisabeth Staudegger - Steuerrecht
Univ.-Prof. Dr.
Kerstin Ehrke-Rabel - Recht und Wirtschaft
Univ.-Prof. Dr.
Kerstin Ehrke-Rabel sowie Univ-Prof. Dr. Stefan Storr - Insolvenz- und Sanierungsrecht
Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser - Datenschutzbeauftragter
Assoz. Prof. Mag. Dr. Christian Bergauer
Nach positiver Absolvierung aller LV, die im Ausbildungsschwerpunkt vorgesehen sind, kannst du dir per Antrag ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss ausstellen lassen.