Der dritte Studienabschnitt dient der Vertiefung und Spezialisierung in einzelnen Rechtsgebieten.
Zum Zweck der Spezialisierung hat jeder Studierende eines der folgenden fünf Spezialisierungsgebiete bzw. Fächergruppen, oder die freie Kombination, zu wählen:
Internationale Beziehungen
Justiz
Öffentliche Verwaltung
Politik und Gesellschaft
Wirtschaft
oder
Freie Kombination
Allgemeiner Aufbau
Der Grundaufbau des 3. Abschnittes ist in allen 6 Spezialisierungsgebieten derselbe. Der gesamte 3. Abschnitt besteht aus 20 SSt die sich wie folgt gliedern.
Internationale Beziehungen
Fächer
– Völkerrecht
– Rechtsvergleichung
– Europarecht
– Internationale Politik
Justiz
Fächer
– Materielles Privatrecht
– Zivilverfahrensrecht
– Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
– Internationales Privatrecht
Öffentliche Verwaltung
Fächer
– Verfassungsrecht
– Verwaltungsrecht
– Öffentliches Wirtschaftsrecht
– Politikwissenschaft
Politik und Gesellschaft
Fächer
– Politikwissenschaft
– Rechtsentwicklung und Rechtspolitik im Öffentlichen Recht
– Rechtsentwicklung und Rechtspolitik im Privatrecht
– Soziologie
Wirtschaft
Fächer
– Wirtschaftsrecht
– Arbeits- und Sozialrecht
– Insolvenzrecht
– Steuerecht