Wohnbeihilfe
Die Mietkosten stellen in der Studienzeit oft die größte finanzielle Belastung dar. Deshalb gewährt das Land Steiermark einen Zuschuss in Form der Wohnbeihilfe. Diese hängt vom Einkommen (der Eltern), als auch vom Quadratmeterpreis ab, wobei letzterer nicht mehr als 8,18 Euro (ink. MWSt.) betragen darf. Der Antrag (online erhältlich) ist beim Wohnbeihilfenreferat abzugeben.
Selbsterhalterstipendium
Dieses Stipendium ist für Studierende gedacht, die vor oder während ihres Studiums gearbeitet haben. Ein Anspruch besteht, wenn die/der Studierende 48 Monate hindurch vor Erstbezug Einkünfte von jährlich 7.272 Euro bezogen hat. Hier wird das Einkommen der Eltern nicht einberechnet. Die Altersgrenze von 30 Jahren bei Studienbeginn kann durch einen Nachweis von mehr als vier Jahren Selbsterhalt auf 35 Jahre erhöht werden. Auch sind Leistungsnachweise erforderlich.
Auslandsstipendium
Studierende haben während eines eingeschränkten Zeitraums (der unterschiedlich ist) Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium. Voraussetzung ist, dass während des Auslandsaufenthaltes Anspruch auf Studienbeihilfe besteht. Der Antrag ist längstens drei Monate nach Ende des Auslandsstudiums zu stellen.
Leistungsstipendium
Für ein Leistungsstipendium kann man sich aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen beim Dekanat oder bei der Leitung der Bildungseinrichtung bewerben. Die Studierenden müssen die von den Bildungseinrichtungen festgelegten Voraussetzungen erfüllen.