Im Studium der Rechtswissenschaften und generell an der Universität wird ein hohes Maß an Selbständigkeit und Selbstorganisation verlangt. Es ist somit äußerst wichtig, vieles im Voraus genau zu planen, denn nur so wird es gelingen, das Studium zügig abzuschließen. Im Folgenden erklären wir dir die wichtigsten Grundbegriffe rund ums Studium.

Abschnitte

Das Diplomstudium Jus ist in zwei Abschnitte geteilt, die modular strukturiert sind. Der erste Abschnitt umfasst die Module A bis K sowie einen Teil der freien Wahlfächer (insgesamt 150 ECTS; Dauer 5 Semester). Der zweite Abschnitt beinhaltet die Module L-N einschließlich der weiteren freien Wahlfächer, der Diplomarbeit sowie der Diplomprüfung (insgesamt 90 ECTS; Dauer 3 Semester). Hat man alle Prüfungen eines Abschnitts positiv absolviert, so wird auf Antrag (Formular auf der Dekanatshomepage) ein Diplomprüfungszeugnis ausgestellt. Erst nach diesem Schritt befindet man sich offiziell im darauffolgenden Abschnitt.

Für weitere Infos siehe auf der Website unter „Der Studienplan„. Hier findest du eine genaue Aufschlüsselung der beiden Abschnitte, inklusive eines von uns erstellten Musterstudienplans und Erklärungen Rund um Diplomarbeit und Diplomprüfung!

Lehrveranstaltungstypen

Vorlesung (VO): Der Stoff wird hauptsächlich in Vortragsform vermittelt, wobei keine Anwesenheitspflicht besteht, jedoch eine Anmeldung zur Vorlesung notwendig ist. Die Prüfungen können bei Vorlesungen in schriftlicher oder mündlicher Form stattfinden. Mit der Anmeldung zur Vorlesung ist noch keine Anmeldung zur Prüfung verbunden. Daher muss man sich zu einer VO-Prüfung innerhalb der jeweiligen Anmeldefrist des Prüfungstermins extra anmelden.

Vorlesung verbunden mit Übung (VU): Dies sind LVs mit Anwesenheitspflicht, bei welchen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-beruflichen Zielen des Diplomstudiums entsprechend konkrete Aufgaben (juristische Fälle) und ihre Lösungen behandelt werden.

Kurs (KS): Kurse sind, wie auch andere sogenannte „Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter“, Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht, bei denen der Stoff nicht nur vorgetragen, sondern auch in Diskussionsform und anhand von Fällen erarbeitet wird. Es ist daher notwendig, sich selbständig auf die Kurseinheit vorzubereiten und mitzuarbeiten. Die Anzahl der TeilnehmerInnen ist bei Kursen auf wenige Studierende beschränkt. Es ist folglich unbedingt notwendig, sich rechtzeitig auf UNIGRAZonline anzumelden. Die Anmeldefristen enden bereits vor Beginn des jeweiligen Semesters.

Praktikum (PR): Praktika (PR) haben die Berufsvorbildung oder wissenschaftliche Ausbildung sinnvoll zu ergänzen. An der REWI Fakultät sind Moot-Courts durch den LV-Typ „PR“ deklariert.

Proseminar (PS): Proseminare (PS) sind Vorstufen zu Seminaren. Sie haben Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln und durch erste eigene kurze Texte zu üben, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerörterungen zu behandeln.

Seminar (SE): Im fortgeschrittenen Studium wird euch dieser LV-Typ begegnen. Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion, indem die Teilnehmenden eigene Beiträge leisten. Abgeschlossen werden die Seminare durch eine schriftliche Abschlussarbeit.

Übung (UE): Auch Übungen haben einen immanenten Prüfungscharakter, ähnlich wie Kurse. Sie dienen dazu, das theoretisch erlernte Wissen praktisch anhand von Fällen nochmals zu vertiefen.

Anwesenheitspflicht bei LV mit immanentem Prüfungscharakter 

Wenn gegen die Anwesenheitspflicht verstoßen wird, muss man mit der Zurückweisung der Anmeldung (als ob man den Kurs nie besucht hätte) bzw einer negativen Beurteilung des Kurses rechnen (bei Übernahme des Auftrags zur Erbringung der ersten Teilleistung). Bei Vorliegen von wichtigen Gründen können Studierende für einzelne Lehrveranstaltungseinheiten von der Anwesenheit durch die LehrveranstaltungsleiterInnen entbunden werden. Ist der Kurs negativ abgeschlossen worden und wird keine Wiederholungsklausur, um sich die Note auszubessern, angeboten, so ist der Kurs gänzlich zu wiederholen.

Achtung!
Anmeldung zum Kurs = Anmeldung zur Prüfung 
Anmeldung zur Vorlesung = keine Anmeldung zur Prüfung, extra Anmeldung nötig


Anzahl der möglichen Teilnehmenden in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien 

Aus pädagogisch-didaktischen und räumlichen Gründen kann die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen beschränkt werden. Zusätzlich zur elektronischen Lehrveranstaltungsanmeldung müssen Studierende in der ersten Lehrveranstaltungseinheit, in der die endgültige Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze bzw die Zuordnung der Studierenden zu den einzelnen Parallelgruppen erfolgt, anwesend sein. Studierende, die diesem Termin unentschuldigt fernbleiben, werden den anwesenden Studierenden nachgereiht.

Lehrveranstaltungstyp                 Zahl der TeilnehmerInnen 
Vorlesung (VO)                                      keine Beschränkung
Vorlesung mit Übung (VU)                 meist 80
Kurs (KS)                                                 meist 40
Praktikum (PR)                                      meist 20
Proseminar (PS)                                     meist 40
Seminar (SE)                                           meist 20
Übung (UE)                                             meist 35

Fächer

Im Studium gibt es zwei Arten von Fächern:

Pflichtfächer

Dies sind jene Fächer im Studium, die jeder Studierende absolvieren muss. Grundsätzlich sind die Lehrveranstaltungen in den einzelnen Modulen vorgegeben. Lediglich in Modul N kann man zwischen verschiedenen Spezialisierungsschwerpunkten wählen.

Freie Wahlfächer

Im Rahmen der freien Wahlfächer können sämtliche Lehrveranstaltungen, auch solche, die im Curriculum nicht vorgesehen sind, absolviert werden. Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus den folgenden Bereichen zu wählen:
Lehrveranstaltungen zur Prüfungsvorbereitung (Übungen), Lehrveranstaltungen aus dem universitätsweiten Basismodul sowie überfakultären Modulen, dem Bereich Frauen- und Geschlechterforschung, dem Wahlfachschwerpunkt mit Zertifikat „Politikwissenschaft/Politische Bildung“, den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, dem Studienangebot der Fremdsprachen, dem Angebot „Timegate“ sowie dem Angebot des Zentrums für Soziale Kompetenz.
Studierenden wird empfohlen, alternativ zu Lehrveranstaltungen eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 12 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren, wobei eine Woche im Sinne einer Vollbeschäftigung 1,5 ECTS Anrechnungspunkte entspricht (zB Rechtshörerschaft).


Alle Fächer im Studium werden in ECTS und Kontaktstunden gerechnet. Eine Lehrveranstaltung im Ausmaß von einer Kontaktstunde erfordert eine Anwesenheit von einer Stunde pro Woche für ein Semester. Eine Universitätsstunde hat in Wirklichkeit nur 45 Minuten. Daher dauert zB ein zweistündiger Kurs nur eineinhalb Stunden.

Das Diplomstudium hat einen Arbeitsaufwand von 240 ECTS-Anrechnungspunkten und umfasst 8 Semester. Die ECTS spiegeln die für die einzelnen Fächer vorgesehene Arbeitsbelastung wider und dienen der nationalen und internationalen Vergleichbarkeit von Studienleistungen.

Prüfungen

Vorziehen von Prüfungen 

Vor der StEOP: Neben den Prüfungsleistungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet werden, können weitere Prüfungen aus den Pflichtfächern des ersten Abschnitts gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen sowie den freien Wahlfächern im Umfang von 22 ECTS absolviert werden. Daher empfiehlt es sich, die StEOP möglichst rasch zu absolvieren.

Nach der StEOP: Nun können die Lehrveranstaltungen aus den Modulen B bis K aus dem ersten Abschnitt entsprechend den Anmeldevoraussetzungen absolviert werden. Die Lehrveranstaltungen der Module L und M des zweiten Abschnitts können bei Vorliegen der übrigen Anmeldevoraussetzungen auch vor Abschluss des ersten Studienabschnittes besucht werden.


Kommissionelle Prüfungen 

Bei allen Prüfungen (auch bei Prüfungen der StEOP) ist man nach 4 negativen Antritten für das gesamte Jusstudium an der Uni Graz dauerhaft gesperrt. Eine Ausnahme besteht gemäß § 35 der Satzung für die letzte Prüfung im Studium. Eine Inskription für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften ist dann nur noch an anderen Universitäten innerhalb Österreichs möglich.

Bei der Anmeldung zu einer kommissionellen Prüfung muss das entsprechende Formular ausgefüllt innerhalb der jeweiligen allgemeinen Anmeldefrist im Referat für Studium und Lehre per E-Mail an rewi.studium@uni-graz.at eingereicht werden. Diese Anmeldung ist in UNIGRAZonlin mitunter erst wenige Tage vor der Prüfung ersichtlich.

Die Anmeldung zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen muss via Formular während der LV-Anmeldephase (Achtung! Unterschrift der LV-Leiterin/des LV-Leiters ist erforderlich, diese muss eingeholt werden, bevor eine Anmeldung erfolgen kann) eingereicht werden.


PrüferInnenwechsel

Ein PrüferInnenwechsel kann mittels Antrag über das Referat für Studium und Lehre (rewi.studium@uni-graz.at) beim Studiendekan eingereicht werden. Hier bedarf es der Zustimmung beider PrüferInnen sowie einer Begründung für den gewünschten Wechsel. Ab dem 3. Antritt muss einem solchen Antrag entsprochen werden und es entfällt die Verpflichtung, die Unterschrift der beiden PrüferInnen einzuholen.


Juristischer Leistungsnachweis in einer Fremdsprache

Studierende haben im Rahmen des Diplomstudiums im Ausmaß von mindestens 10 ECTS Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die in einer lebenden Fremdsprache abgehalten werden.
Dieser Leistungsnachweis kann jedenfalls auch durch positiv absolvierte Lehrveranstaltungen oder Prüfungen während eines Studienaufenthaltes im Ausland erbracht werden.


Anmeldung zu Prüfungen 

Sofern es sich um nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (VO) handelt, ist eine gesonderte Prüfungsanmeldung in UNIGRAZonline unbedingt erforderlich. Die An- und Abmeldefristen können aus UNIGRAZonline entnommen werden.


Abmeldung von Prüfungen 

Eine Anmeldung zu sowie eine Abmeldung von einer Prüfung ist jederzeit innerhalb der in UNIGRAZonline festgelegten Frist möglich. Eine spätere Abmeldung ist studienrechtlich nur bis max 48 Stunden vor Prüfungen schriftlich (per E-Mail bzw Post) an den/die LehrveranstaltungsleiterIn bzw an das zuständige Sekretariat zu melden. Bei Unterlassung der Abmeldung hat der/die PrüferIn die Möglichkeit den Studierenden erst nach Ablauf von acht Wochen oder erst zum übernächsten Termin neuerlich zur Prüfung zuzulassen, sofern dies vor der Anmeldefrist festgelegt wurde.
Das Unterlassen der Abmeldung kann bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht eine negative Beurteilung der gesamten Lehrveranstaltung und zusätzlich eine Antrittsperre zur Folge haben. Daher ist es ratsam, sich per E-Mail beim Institutssekretariat abzumelden, wenn die Abmeldung über UNIGRAZonline nicht mehr möglich ist.