Im Laufe des Studiums muss eine Lehrveranstaltung im Ausmaß von 2 Semesterstunden (3–5 ECTS-) absolviert werden, die in einer lebenden Fremdsprache abgehalten wird und einen juristischen Bezug aufweist. Dieser Fremdsprachennachweis kann auch im Ausmaß der 12 ECTS Freien Wahlfächer erfolgen.