Seit dem Wintersemester 2009 kann an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens- Universität ein dreijähriges – Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften, mit der Studienkennzahl 796 200 101, inskribiert werden. Studierende, die das auslaufende Doktoratsstudium, mit der Studienkennzahl 083 101, inskribiert sind, können freiwillig in den neuen Studienplan übertreten oder ihr Studium bis 30. September 2017 in dem für sie geltenden Studienplan abschließen. Inskribiert werden kann jedoch ausschließlich nur mehr in das laufende Doktoratsstudium.
Gegenstand und Ziel
Das Doktoratsstudium hat zum Ziel, den wissenschaftlichen Nachwuchs heranzubilden und zu fördern, sowie die Befähigung desselben zur wissenschaftlichen Arbeit weiter zu entwickeln. Die Dissertierenden haben dabei den Nachweis zu erbringen, durch selbständige wissenschaftliche Arbeit einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaften liefern zu können. Absolvent/innen sind sodann sowohl für die wissenschaftliche Forschung als auch für klassisch juristische Berufsfelder qualifiziert.
Zulassung und Dauer
Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des § 54 (4) Universitätsgesetz idgF beträgt die Dauer des Studiums 3 Jahre und umfasst 180 ECTS-Punkte. Zugelassen wird man einerseits mit einem abgeschlossenen Diplomstudium der Rechtswissenschaften einer inländischen Universität bzw andererseits mit einem gleichwertigen Abschluss einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Studienleistungen
An Studienleistungen ist folgendes zu erbringen: Die Präsentation und Verteidigung des geplanten Dissertationsprojekts, die Abfassung der Dissertation, die Absolvierung von zwei Doktoratskolloquien im Dissertationsfach, die Absolvierung von drei Seminaren in einem Spezialisierungsfach und am Ende die Absolvierung eines Rigorosums.
Anmeldung
Spätestens am Ende des ersten Studienjahres ist das Studienprogramm im Referat für Studium und Lehre schriftlich anmelden. Die Zeit bis zur Anmeldung soll somit dazu benutzt werden, die für die Anmeldung notwendigen Unterlagen vorzubereiten. Zu diesen zählt der Vorschlag eines Dissertationsthemas und zweier Betreuungspersonen und die Benennung des Dissertations- und des Spezialisierungsfaches. Hinsichtlich des Dissertationsthemas ist auch ein Exposé einzureichen, welches auf 10 bis 15 Seiten die Ziele der geplanten Dissertation, die voraussichtlich verwendete Forschungsmethode, die zu erwartenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Ergebnisse einer ersten Literatur- und Judikaturrecherche darstellen soll.
Verteidigung des Dissertationsprojektes
Nach Einlangen der Anmeldung wird von dem/der Studiendekan/in eine Promotionskommission eingesetzt, der grundsätzlich auch die beiden vorgeschlagenen Betreuungspersonen angehören. In einer mündlichen kommissionellen Prüfung erfolgt sodann die Verteidigung des Dissertationsprojekts bzw des ganzen Studienprogramms durch den Studierenden. Dabei ist das Dissertationsprojekt zuerst ca 20 bis 30 Minuten vorzustellen und die Wahl des Spezialisierungsfaches zu begründen. Danach können von den Mitgliedern der Kommission Fragen gestellt werden. Schlussendlich entscheidet die Kommission, ob das geplante Dissertations-projekt der Zielsetzung des Studiums entspricht (Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“) oder nicht (Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“). Die Verteidigung kann sowie Prüfungen bis zu vier Mal wiederholt werden. Auch kann das Thema der Dissertation, bei der Verteidigung, noch geändert/ergänzt werden. Bei einem Wechsel des Dissertationsthemas ist das Dissertationsprojekt neuerlich zu verteidigen.
Dissertation und Kolloquien
Nach positiver Beurteilung des Dissertationsprojekts können die zwei Doktoratskolloquien besucht werden. Die Kolloquien müssen zwei Lehrveranstaltungen aus dem Fach sein, in welchem die Dissertation geschrieben wird. Sie dienen der Begleitung und der Bewertung der Fortschritte der Dissertation sowie der fachwissenschaftlichen Diskussion, weshalb sie grds beim Erstbetreuer zu absolvieren sind. Bewertet werden sie ebenfalls entweder mit „mit Erfolg teilgenommen“ oder mit „ohne Erfolg teilgenommen“.
Die abgeschlossene Dissertation ist in gedruckter und elektronischer Form (Pdf) im Referat für Studium und Lehre abzugeben. Nach erfolgter Plagiatskontrolle haben die Betreuer innerhalb von höchstens 4 Monaten zu beurteilen.
LINK zum Ablauf einer Einreichung: zum Ablauf
Spezialisierungsfach
Ebenso nach positiver Beurteilung des Dissertationsprojekts können die drei weiteren je 2-stündigen Seminare besucht werden. Sie müssen aus einem anderen Fach (Spezialisierungsfach) als jenem, in welchem die Dissertation geschrieben wird, sein. Das Spezialisierungsfach kann, muss aber nicht mit dem Fach der Dissertation zusammenhängen.
Rigorosum
Nach positiver Beurteilung der Dissertation sowie positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen im Dissertations- und Spezialisierungsfach ist das Rigorosum vor der Promotionskommission in Form einer mündlichen kommissionellen Prüfung abzulegen.
Inhalt: Verteidigung und Vorstellung der Dissertation im ersten Teil. Im zweiten Teil Erörterung, wobei Fragen zur Dissertation zu beantworten sind bzw. die Kenntnisse auf dem Gebiet des Dissertationsfaches unter Beweis zu stellen sind.
Abschluss und akademischer Grad
Abgeschlossen ist das Studium sobald das Rigorosum positiv beurteilt wurde. Die Absolventinnen und Absolventen haben ab diesem Zeitpunkt das Recht den akademischen Grad „Doktorin der Rechtswissenschaften“ bzw. „Doktor der Rechtswissenschaften“, lateinisch „Doctoriuris“, abgekürzt „Dr. iur.“, zu führen.
Weitere Fragen?
Die Studienvertretung Doktorat erreichst du unter der E-Mail Adresse
doktorat@rewi.at bzw. unter der Telefonnummer 0316/380 DW 2945