Im Mai 2023 ist es wieder soweit – die ÖH-Wahlen stehen vor der Tür. Dabei werden die Studierendenvertretungen auf Bundes-, Universitäts- und Studienebene gewählt.
Während man bei gewöhnlichen Wahlen normalerweise nur einen Stimmzettel bekommt und im Regelfall auch nur an einem bestimmten Tag den Gang zur Urne vollziehen kann, bekommt man bei der ÖH Wahl drei Stimmzettel und man kann an drei Tagen wählen gehen.
Was genau wird eigentlich gewählt?
Bundesvertretung
Die Bundesvertretung vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber den Ministerien, der Hochschulkonferenz, der Fachhochschulkonferenz, der RektorInnenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen, der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz und der Universitätenkonferenz. Aufgabe der Bundesvertretung ist es, die Hochschulpolitik mitzugestalten. Hier kann man per Listenwahlrecht eine der kandidierenden Fraktionen bzw. Listen wählen. Diese entsenden je nach Stimmenanteil in die Bundesvertretung, welche 55 Mandatare umfasst. Der Stimmzettel ist österreichweit einheitlich. Auch wenn man an mehreren Hochschulen inskribiert ist, kann man die Bundesvertretung nur ein Mal wählen.
Universitätsvertretung – UV
Die UV vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber der Uni und den Ministerien. Hier können Studierende nur eine Liste wählen und keine Einzelpersonen. Zur Wahl treten hier verschiedene Fraktionen und Listen an, die dann je nach Wahlergebnis Mandatare in die Hochschulvertretung und -gremien (Senat, FH Kollegium, o.ä.) entsenden. Die UV wird, je nach Wahlergebnis, von Vertretern der jeweiligen Liste besetzt und ist das höchste Gremium, bei dem Studierende ein Mitwirkungsrecht in der Hochschule besitzen.
Studienvertretung – StV
Die Wahl zur Studienvertretung ist eine Personenwahl, d.h. es werden direkt Kandidatinnen und Kandidaten als Vertretung für eine bestimmte Studienrichtung gewählt. Sie setzt sich am REWI aus fünf Personen zusammen und ist direkte Anlaufstelle für Studierende der Rechtswissenschaften. Zusammengefasst kannst man 5 Personen wählen. Die fünf gewählten Studienvertreter bilden dann auch gemeinsam mit den nicht direkt gewählten Mitarbeitern die Fakultätsvertretung Jus, die die Studierenden in verschiedenen Gremien und Kommissionen (zB Curriculakommission, Fakultätsgremium, Habilitaionskommission, etc.) vertritt.
Wie kann ich wählen?
Der Klassiker – der Gang zur Urne
An den Wahltagen werden auf der KF mehrere Wahllokale zu finden sein, bei denen man gegen Vorlage des Studierendenausweises seine Stimmzettel bekommt (je einen für Bundesvertretung, UV und StV). In der Wahlkabine setzt man dann auf den Stimmzettel für Bundes- und Universitätsvertretung ein Kreuz bei seiner bevorzugten Fraktion/Liste. Am Stimmzettel für die StV kann man FÜNF Personen seine Stimme verleihen – also quasi die fünf Leute die gemeinsam die StV Jus bilden sollen.
Die Alternative – Briefwahl
Auch im nächsten Wahljahr kann man wieder eine Wahlkarte beantragen wenn man weiß, dass man an den drei Wahltagen verhindert ist – sei es beruflich oder privat. Oder man hat Angst vor Schlechtwetter und möchte einfach nur sichergehen im Fall der Fälle trotz Schlechtwetters seine Stimme abgeben zu können, ohne die Wohnung bei strömendem Regen verlassen zu müssen.
Je mehr Studierende ihr Wahlrecht also wahrnehmen, umso größer ist auch das Mitbestimmungsrecht der Vertretung. Gerade als angehender Jurist sollte man sich bewusst sein, wie wichtig Demokratie ist. Man hat die Freiheit dazu, durch Wahlen aktiv am Geschehen an der Uni teil zu haben. Daher abschließend der Aufruf: Geh wählen!