Da internationale Erfahrungen immer wichtiger für die Karriereplanung und den Einstieg in das Berufsleben werden, ist ein Auslandssemester eine tolle Möglichkeit bereits im Rahmen des Studiums Auslandserfahrungen zu sammeln und Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen. Zahlreiche Mobilitätsprogramme, allen voran ERASMUS+, Joint Study, ISEP, AEN und MAUI, bieten Studierenden eine große Auswahl an Partneruniversitäten in Europa sowie auch in der ganzen Welt. Zusätzlich werden auch Summer Schools und Joint Degree Programme angeboten, welche die Internationalität in den Studienalltag bringen sollen.
Alle Informationen bezüglich eines Auslandssemesters erhält man im
Büro für Internationale Beziehungen
Frau Mag. Karin Schwach (ERASMUS+)
Frau Mag. Petra Rabitsch (Joint Study, ISEP)
Tel: +43 316 380 2212 oder 1251
international.uni-graz.at
Für das Programm ERASMUS+ findet jedes Jahr ein verpflichtender(!) Infoabend statt! Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Anrechnung von Prüfungen aus dem Ausland
Achtung: Stets auf die vorgegebenen Termine und Fristen achten, welche auf der Homepage des BIB bzw. auf der Homepage des Prüfungsreferates aufscheinen!
Vorausbescheid
Durch einen Vorausbescheid wird die Anrechnung von gewünschten Prüfungen im Ausland im Voraus verbindlich bestätigt. Dieser Antrag ist in UNIGRAZonline zu stellen und ausgedruckt mit den entsprechenden Lehrveranstaltungsinhalten sowie S. 1 – 3 des Learning Agreements (im Fall von ERASMUS+ Aufenthalte) im Referat für Studium und Lehre abzugeben. Ob die Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen gleichwertig sind und somit anerkannt werden, fällt in die Zuständigkeit des zweiten Vize-Studiendekans, Herrn Univ.-Prof. DDr. Bernd Wieser.
Anfragen bezüglich Anerkennungen und Vorausbescheide richtet ihr vorab an rewi.anrechnung@uni-graz.at oder kontaktiert das Referat für Studium und Lehre unter der 0316-380 6815.
Mindeststudienleistung für ERASMUS-Mobilitätsstipendium sind mindestens 3 in Graz anerkannte ECTS-Punkte pro Monat des Auslandsstudiums, unabhängig davon sollten Studierende 30 ECTS-Punkte pro Semester erbringen.
Änderungen während des Auslandsaufenthaltes
Sollte sich im Laufe des Aufenthalts an den jeweiligen Lehrveranstaltungen etwas ändern (etwa inhaltlich oder am Titel), so kann unter Angabe der neuen Kurse ein neuer Vorausbescheid beantragt werden. Die Änderungen sind ebenfalls im Learning Agreement auf den Seiten 5 und 6 zu erfassen und müssen von der Gastuniversität bestätigt werden. Bei Beendigung des Aufenthaltes sind die tatsächliche Aufenthaltsdauer sowie die absolvierten Lehrveranstaltungen in der Tabelle E des Learning Agreements einzutragen. Dies muss ebenfalls von der Gastuniversität mit einer Unterschrift bestätigt werden.
Nach dem Aufenthalt
Nach Erhalt des Transcripts (Zeugnis)müssen die absolvierten Lehrveranstaltungen binnen 5 Wochen mittels Antrag auf Anerkennung in UNIGRAZonline anerkannt werden. Sollten sich die Kurse nicht geändert haben, kann der UGO-Antrag seitens des Prüfungsreferates (auf Anfrage) vorgeneriert werden, damit nur noch die Noten nachzutragen sind. Der Antrag (Anerkennungsdruckliste) ist zusammen mit folgenden Unterlagen im Prüfungsreferat vorzulegen:
- Transcript (Originalzeugnis) der Gastuniversität mit Noten und ECTS oder Credit-Points
- Original des/der Vorausbescheide(s)
- Lehrveranstaltungsinhalte für Prüfungen, welche nicht am Vorausbescheid genehmigt wurden
Hier der Link mit weitere Informationen bezüglich Anrechnung.