Kommissionelle Prüfungen
STEOP: Hier erfolgt beim 4. Prüfungsantritt verpflichtend eine kommissionelle Prüfung. Wird diese erneut negativ abgeschlossen, so ist man in Folge aus dem gesamten Jus-Studium ausgeschlossen. Es ist nicht zulässig, während des Ausschlusses die Prüfung von einem anderen Studium aus als freies Wahlfach zu absolvieren. Eine neuerliche Zulassung zum Studium kann erst ab dem drittfolgenden Semester wieder beantragt werden. Ab diesem Zeitpunkt verfügt man wieder über die gesamte Anzahl an Antritten.
Bei allen anderen Prüfungen, die nicht Teil der STEOP sind, ist man nach 4 negativen Antritten für das gesamte Jusstudium an der Uni Graz dauerhaft gesperrt. Eine Inskription für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften ist an anderen Universitäten innerhalb Österreichs noch möglich.
Bei der Anmeldung zu einer kommissionellen Prüfung muss das entsprechende Formular ausgefüllt im Referat für Studium und Lehre eingereicht werden. Diese Anmeldung ist in UNIGRAZonline nicht ersichtlich.
Prüferwechsel
Ein Prüferwechsel kann mittels Antrag bei der Studiendekanin beantragt werden. Der Antrag ist im Referat für Studium und Lehre einzureichen. Hier bedarf es im Vorhinein der Zustimmung und Unterschrift beider Prüfer, als auch einer Begründung des Studierenden für den gewünschten Wechsel. Ab dem 3. Antritt muss einem solchen Antrag entsprochen werden.