Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)
Die STEOP umfasst zwei Lehrveranstaltungen (LV) im ersten Studienabschnitt.
I. Der juristische Fall als Einstieg in das Recht
Der juristische Fall ist eine (geblockte) LV mit immanentem Prüfungscharakter in den ersten Semesterwochen und schließt mit einer Computerprüfung ab.
II. Ausgewählte Kapitel des Privatrechts, Strafrechts und öffentlichen Rechts (AK)
Die Vorlesung für diese Prüfung gliedert sich in drei Einheiten, je zu einem der drei Rechtsgebiete. Um die Prüfung positiv bestehen zu können, empfehlen wir dringend, auch die Repetitorien zu besuchen. In diesen wird den Studierenden das Lösen von juristischen Fällen gelehrt. Sie finden gegen Ende des Semesters statt und können nach Absolvierung auch als Freies Wahlfach verwendet werden.
Neben der STEOP können LV im Ausmaß von maximal 20,5 ECTS absolviert werden. Auch ist sie Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung „Rechtstheorie und juristische Methodenlehre“.
Im Fach „Römisches Recht als Grundlage der Europäischen Rechtssysteme“ sind zwei Semesterstunden als Vorlesung sowie zusätzlich ein zweistündiger Kurs zu absolvieren. Die VO Römisches Recht I beschäftigt sich mit den Bereichen Allgemeiner Teil, Personen-, Familien-, Erb- und Sachenrecht; der Kurs mit Schuldrecht. Es wird empfohlen, dieses Fach auf zwei Semester aufzuteilen.
Im Fach „Österreichische und Europäische Rechtsentwicklung“ sind zwei Semesterstunden als Vorlesung sowie ein zweistündiger Kurs zu absolvieren. Österreichische Rechtsgeschichte I beschäftigt sich mit der Geschichte der österreichischen Verfassung und Verwaltung. Österreichische Rechtsgeschichte II behandelt die Privatrechtsgeschichte (insbesondere Grundstrukturen der europäischen Rechtswissenschaft, Personenrecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Erb- und Familienrecht). Die beiden Lehrveranstaltungen sind nicht aufbauend, welche der beiden ihr als Kurs oder VO absolviert, ist euch überlassen.
Das Fach „Rechtsethik und Rechtspolitik“ ist als zweistündige Vorlesung, oder als zweistündiger Kurs zu absolvieren. Ziel dieses Faches ist die Vermittlung eines Grundverständnisses der Zusammenhänge zwischen Recht, Ethik und Politik, sowie der Fähigkeit zu einer kritisch-reflektierten Betrachtung des Rechts.
„Einführung in die Volkswirtschaftslehre mit juristischen Bezügen“ ist als einstündige Vorlesung zu absolvieren. Es soll die Studierenden in die Lage versetzen die Funktionsweise von Märkten sowie die Bedingungen für ihre Effizienz kritisch zu reflektieren.
Das Fach „Einführung in die Rechtsinformatik“ ist als einstündiger Kurs zu absolvieren. Der Kurs bietet eine Einführung in die juristische EDV-Anwendung und dem Umgang mit juristischen Datenbanken.
Das Fach „Internationale Dimensionen Grundzüge des Völkerrechts, des Europarechts und des Internationales Privatrechts“ ist wahlweise als zweistündiger Kurs, oder als zweistündige Vorlesung zu absolvieren. Es dient dazu, den Studierenden einen Überblick über die internationalen Aspekte des Studiums zu verschaffen. Da diese Lehrveranstaltung teilweise auf die „Ausgewählten Kapitel“ aufbaut, sollte sie erst im 2. Semester besucht werden.
„Rechtstheorie und juristische Methodenlehre“ ist (nach der STEOP!) als zweistündiger Kurs oder als zweistündige Vorlesung zu absolvieren. Ziel des Faches ist die Vermittlung von Grundkenntnissen der Rechtstheorie.
FACH | LV-TYP | SEMESTERSTUNDEN | ECTS |
---|---|---|---|
Der juristische Fall als Einstieg in das Recht | VU | 1,0 | 2,5 |
Ausgewählte Kapitel des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts | VO | 9,0 | 16,5 |
Römisches Recht Ⅰ und Ⅱ | 1VO + 1KS | 2 + 2 | 3 + 5 |
Österreichische und Europäische Rechtsentwicklung Ⅰ und Ⅱ | 1VO + 1KS | 2 + 2 | 3 + 5 |
Rechtsethik und Rechtspolitik | VO/KS | 2 | 5 |
Einführung in die Rechtsinformatik | KS | 1,0 | 2,5 |
Einführung in die Volkswirtschaftslehre | VO | 1,0 | 2,0 |
Internationale Dimensionen | VO/KS | 2,0 | 5,0 |
Rechtstheorie und juristische Methodenlehre | VO/KS | 2,0 | 5,0 |