Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)
Die StEOP umfasst das gesamte Modul A (insgesamt 6 Lehrveranstaltungen) im ersten Studienabschnitt.
Die Lehrveranstaltungen „Der juristische Fall als Einstig in das Recht“ und „Recherche und juristische IT-Kompetenz“ sind VUs, daher besteht Anwesenheitspflicht. Die restlichen Lehrveranstaltungen sind VOs, bei denen man sich für die Prüfung extra anmelden muss. Bei gewissen LVs gibt es die Möglichkeit Übungen zu besuchen. In den Übungen wird den Studierenden das Lösen von juristischen Fällen gelehrt, daher sollten sie als Vorbereitung für Prüfungen besucht werden.
Empfohlen wird, die StEOP gleich im ersten Semester zu absolvieren. Neben bzw bis zur Absolvierung der StEOP können zusätzlich Lehrveranstaltungen im Ausmaß von maximal 22 ECTS absolviert werden. Diesem Kontingent werden auch freie Wahlfächer sowie Anmeldungen zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen wie VU oder KS zugerechnet.
Achtung: Auch bei der StEOP ist man nach 4 negativen Antritten für das gesamte Jusstudium an der Uni Graz dauerhaft gesperrt.
Anmeldevoraussetzungen
Weiters zu beachten ist, dass für gewisse Lehrveranstaltungen Anmeldevoraussetzungen bestehen:
Latinum
Außerdem nicht zu vergessen ist, dass Latein nach wie vor eine Voraussetzung für das Jus Studium ist!
Solltet ihr in der Schule kein Latein gehabt haben, müsst ihr hier eine Ergänzungsprüfung ablegen. Der Nachweis der Lateinkenntnisse ist Voraussetzung für Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen aus dem Modul I. Bis spätestens dann solltet ihr einen Lateinnachweis vorliegen haben. Mehr Infos zur Lateinergänzungsprüfung und dem Latinum aber auf der Website unter „Studienanfänger„.