Universität Graz beschließt Maßnahme, um Studienplatzkontingente in Rechtswissenschaften und Umweltsystemwissenschaften voll auszuschöpfen

Für Rechtswissenschaften endet an der Universität Graz am 15. Mai 2019 die Registrierungsfrist zu den Aufnahmeverfahren. Gibt es weniger BewerberInnen als 600 Studienplätze entfällt das weitere Aufnahmeverfahren. 

Das in Rechtswissenschaften heuer erstmals ein Aufnahmeverfahren verankert wurde und die Studienplatzkontingente aller Voraussicht nach nicht zur Gänze ausgeschöpft werden, können sich Interessierte ab 22. Mai 2019 nachanmelden, so lange Studienplätze verfügbar sind. 

Zu dieser Nachanmeldung, sind alle StudienwerberInnen berechtigt, die erstmals zugelassen werden wollen und sich bisher noch nicht registriert haben. Für den Erhalt eines Studienplatzes ist die Absolvierung des Online-Self-Assessments verpflichtend. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung vergeben, diese ist bis längstens 31. August 2019 möglich. 

Die Universität Graz reagiert mit dieser Maßnahme auf die möglicherweise noch nicht ausreichend bekannten Fristen dieser erstmals betroffenen Studien.

Aussendung Uni Graz

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